Grimmsche Hauptstr. 53, 01768 Glashütte OT Reinhardtsgrimma 035053/48229 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Erkrankungen bzw. Abwesenheit Ihres Kindes

Krankmeldungen müssen bis Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr ausschließlich über das Sekretariat erfolgen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Telefon 035053 48229
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte nennen Sie hierbei auch die voraussichtliche bzw. konkrete Dauer der Abmeldung. Sollte diese noch nicht feststehen, melden Sie sich bitte wieder bei uns. Wir stellen die Anwesenheit täglich fest.

Bei unentschuldigtem Fehlen benachrichtigen wir die Eltern. Bitte halten Sie Ihre Notfalltelefonnummern immer aktuell und informieren Sie uns bei Änderungen bzw. Ergänzungen.

Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

 

Hinweis zu Allergien, Unverträglichkeiten sowie Erkrankungen, die für den Schulbesuch relevant sind:

Bitte informieren Sie die Schul- und Klassenleitung, wenn bei Ihrem Kind eine Notfallmedikation erforderlich ist. In diesem Fall sind weitere Unterlagen und entsprechende Vereinbarungen notwendig, die verbindlich schriftlich festgehalten werden müssen.

 

Schulbesuchsordnung (SBO) – Verhinderung, Freistellung und Beurlaubung

Quelle: Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994 (SächsGVBl. S. 1565), die durch die Verordnung vom 4. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 66)

Auszüge:
§ 2 Verhinderung

(1) Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

(3) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

§ 3 Befreiung

(1) Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder im Fall seiner Volljährigkeit auf eigenen Antrag vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Über die Befreiung entscheidet der Schulleiter. Der Schüler kann verpflichtet werden, während dieser Zeit am Unterricht in einer anderen Klasse oder Gruppe teilzunehmen.

§ 4 Beurlaubung

(1) Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Antragsberechtigt ist der volljährige Schüler, im Falle der Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten sowie in Fällen des § 5 auch der Ausbildende, der Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigte.

LernSax

Wir nutzen ab der Einschulung Ihres Kindes LernSax als direkte Kommunikationsplattform zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern unserer Grundschule.

Hier finden Sie neben Ihrem persönlichen E-Mailpostfach auch Aufgaben, Termine und weitere Informationen. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig nach, ob es Neuigkeiten gibt.

Bei Rückfragen zu LernSax können Sie sich gern an uns wenden.

Ansprechpartner ist Herr Soucek: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Den Zugang hierzu erhalten alle Eltern jeweils in der ersten Schulwoche.

Hier finden Sie auch Erklärvideos:

Das erste Mal anmelden bei LernSax

Fit auf LernSax - Basisschulung für Eltern

Für vertiefende Informationen:

Sammlung von Anleitungsvideos

Für vertiefende Informationen:

Sammlung von Anleitungsvideos

Unterrichtszeiten

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zur Schule kommt, nicht zu spät, aber auch nicht zu früh. Wenn Ihr Kind nicht den Frühhort besucht, genügt es, wenn es 7.30 Uhr im Schulgelände ist, vorher ist eine Aufsicht Ihres Kindes nicht gewährleistet.

  • 1. Block 07.45 - 09.25 Uhr mit individuellen Trinkpausen und Frühstückspause nach Bedürfnis der Klasse

Hofpause 09.25 - 09.45 Uhr

  • 2. Block 09.45 - 11.25 Uhr

Mittags-Hofpause 11.25 - 11.50 Uhr

  • 3. Block ab 11.50 Uhr je nach Stundentafel Fachunterricht bis 12.35 Uhr oder 13.25 Uhr

Mittagessen

Die Mittagessenversorgung an unserer Schule erfolgt durch die
Firma GOURMETTA restaurants GmbH & Co. KG

Meißner Straße 30

01445 Radebeul

Tel.: 0351/31271-17

Küche:
Müglitztalstr. 29, 01768 Schlottwitz
Tel.: 03 50 53 - 4 71 41 Fax: 3 26 43

Es besteht eine Dauerbestellung für die Kinder. Die Eltern müssen dafür Sorge tragen, bei Nichtteilnahme das Essen abzumelden. Dies kann telefonisch oder über den Onlinezugang erfolgen.

Der Schulweg

Liebe Eltern,
bitte erklären Sie Ihrem Kind den Schulweg ganz genau, weisen Sie es auf Gefahrenpunkte hin und üben Sie mit dem Kind gemeinsam das Verhalten auf dem Schulweg ein. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer einen bestimmten Schulweg geht. Der Schulweg liegt, auch wenn Ihr Kind mit dem Bus fährt, im Verantwortungsbereich der Eltern. Ihre Bemühungen werden durch den Verkehrserziehungsunterricht noch unterstützt. Ihr Kind ist auf seinem Schulweg, in der Schule und auch beim Besuch eines außerschulischen Lernortes versichert.

Den für das Schuljahr aktuellen Grundschulfahrplan finden Sie auf der Homepage des RVSOE - Regionalverkehr Sächsische Schweiz Osterzgebirge GmbH.